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BFH Urteil v. - I R 156/86 BStBl 1990 II S. 696

Gesetze: AO 1977 § 122 Abs. 1 Satz 3AO 1977 § 183AO 1977 § 360FGO § 60 Abs. 3FGO § 110 Abs. 1FGO § 123 Satz 1AStG § 18

- Hinzuziehung und Beiladung im Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Feststellungsbescheid gem. § 18 AStG - Unzulässigkeit der Klage eines Hinzuzuziehenden, tatsächlich aber nicht Hinzugezogenen

Leitsatz

1. Ergeht ein Feststellungsbescheid gemäß § 18 AStG gegenüber mehreren unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligten und legt nur einer von ihnen Einspruch ein, so sind die übrigen Beteiligten notwendig hinzuzuziehen (§ 360 Abs. 3 AO 1977).

2. Erhebt ein Beteiligter eine zulässige und ein anderer Beteiligter eine unzulässige Klage, so ist der Beteiligte, der die unzulässige Klage erhoben hat, im Klageverfahren des Beteiligten, der die zulässige Klage erhoben hat, notwendig beizuladen (§ 60 Abs. 3 FGO).

3. Die Klage eines im Einspruchsverfahren Hinzuzuziehenden, der jedoch tatsächlich nicht hinzugezogen wurde, ist mangels Beschwer unzulässig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 696
CAAAA-93341

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 28.02.1990 - I R 156/86

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