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BFH Urteil v. - I R 157/85,I R 145/86 BStBl 1990 II S. 639

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2KStG § 6HGB §§ 252 Abs. 1 Nr. 3, 253 Abs. 2 und Abs. 3

Zum Teilwert von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts gegenüber Betriebsangehörigen und gegenüber Kunden

Leitsatz

1. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Darlehen an Betriebsangehörige sind auch dann mit dem Nennbetrag zu bilanzieren, wenn ihnen keine bestimmten Gegenleistungen der Darlehensnehmer gegenüberstehen (Anschluß an , ùBFHE 155, 337, BStBl II 1990, 117).

2. Eine Teilwertabschreibung auf Kreditforderungen eines Kreditinstituts ist nicht gerechtfertigt, wenn zuvor der marktübliche Zins für Ausleihungen seit der Darlehensgewährung über den vereinbarten Zins gestiegen ist, die Spanne zwischen dem Zins für die Refinanzierungsmittel und dem vereinbarten Zins jedoch unverändert bleibt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 639
BFH/NV 1990 S. 35 Nr. 5
DAAAA-93319

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 24.01.1990 - I R 157/85,I R 145/86

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