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BFH Urteil v. - VIII R 170/83 BStBl 1990 II S. 539

Gesetze: EStG 1987 § 20 Abs. 1 Nr. 7 (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1974)

Eigene Einkünfte aus geschenktem Sparguthaben bezieht minderjähriges Kind, in dessen Vermögen die Guthabenforderung endgültig übergegangen ist

Leitsatz

Ein minderjähriges Kind bezieht aus einem geschenkten Sparguthaben steuerrechtlich eigene Einkünfte, wenn die Guthabenforderung endgültig in das Vermögen des Kindes übergegangen ist. Voraussetzung für eine Zurechnung der Zinsen beim Kind ist, daß alle Folgerungen gezogen werden, die sich aus einer endgültigen Vermögensübertragung ergeben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 539
BFH/NV 1990 S. 44 Nr. 6
OAAAA-93269

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BFH, Urteil v. 24.04.1990 - VIII R 170/83

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