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BVerfG Urteil v. - 1 BvL 4, 5, 6, 7/87 BStBl 1990 II S. 483

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8

Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, soweit das Abzugsverbot für Geldbußen den auf die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils entfallenden Teil der Geldbuße erfaßt

Leitsatz

Soll bei einer Ordnungswidrigkeit der durch sie erlangte wirtschaftliche Vorteil mit der Geldbuße abgeschöpft werden, so verlangt der allgemeine Gleichheitssatz, daß entweder die Geldbuße mit dem Abschöpfungsbetrag bei der Einkommensbesteuerung abgesetzt werden kann oder ihrer Bemessung nur der um die absehbare Einkommensteuer verminderte Betrag zugrunde gelegt wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 483
IAAAA-93245

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BVerfG, Urteil v. 23.01.1990 - 1 BvL 4, 5, 6, 7/87

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