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BFH Urteil v. - IX R 176/84 BStBl 1990 II S. 430

Gesetze: EStG §§ 21, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. 4 Satz 1FGO § 155ZPO § 556

1. Aufwendungen für Markise an fertiggestelltem Gebäude nachträgliche Herstellungskosten des Gebäudes - 2. Einlegung der Anschlußrevision beim FG

Leitsatz

1. Die Aufwendungen für eine fest an der Außenmauer eines Wohngebäudes angebrachte Markise gehören zu den Herstellungskosten des Gebäudes. Sie sind nachträgliche Herstellungskosten, wenn eine Markise erst nach Fertigstellung des Gebäudes angebracht wird.

2. Die unselbständige Anschlußrevision kann fristwahrend auch beim FG eingelegt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 430
BFH/NV 1990 S. 27 Nr. 4
VAAAA-93219

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BFH, Urteil v. 29.08.1989 - IX R 176/84

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