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BFH Urteil v. - I R 20/86 BStBl 1990 II S. 396

Gesetze: KStG 1968 § 9 Abs. 3KStG 1968 § 19KStG 1968 § 19a Abs. 2 Nr. 1

Zur Frage der Nachsteuer i. S. des § 9 Abs. 3 KStG 1968

Leitsatz

1. § 9 Abs. 3 KStG 1968 enthält keinen allgemeinen Rechtssatz dahingehend, daß sich steuerliche Begünstigungen und Befreiungen der Tochtergesellschaft auf die Nachsteuer der Muttergesellschaft erstrecken.

2. Die Nachsteuer entfällt bei einer Muttergesellschaft nicht deshalb, weil die Tochtergesellschaft den der Ausschüttung zugrunde liegenden Gewinn steuerfrei erzielt. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund sich die Steuerfreiheit des Gewinns der Tochtergesellschaft ergibt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 396
BFH/NV 1990 S. 29 Nr. 4
UAAAA-93202

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BFH, Urteil v. 08.11.1989 - I R 20/86

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