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BFH Urteil v. - II R 77/86 BStBl 1990 II S. 366

Gesetze: BewG (1965) § 111 Nr. 9

Der Freibetrag nach § 111 Nr. 9 BewG ist personenbezogen und wird auch bei Ehegatten nur so lange berücksichtigt, wie der jeweils Begünstigte lebt

Leitsatz

Der Freibetrag nach § 111 Nr. 9 BewG (1965) mindert als personengebundene Steuerbefreiung den Kapitalwert einer Leibrente, die einem Ehepaar gemeinsam zusteht und im Falle des Todes eines Ehegatten dem Überlebenden ungekürzt verbleiben soll, nur so lange, wie der jeweils Begünstigte lebt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 366
BFH/NV 1990 S. 25 Nr. 4
OAAAA-93188

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BFH, Urteil v. 15.11.1989 - II R 77/86

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