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BFH Urteil v. - V R 1/84 BStBl 1990 II S. 35

Gesetze: UStG 1980 § 16UStG 1980 § 18ZPO § 829ZPO § 835ZPO § 836

Zur Frage der Anforderungen an die hinreichend bestimmte Bezeichnung des Anspruchs für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß

Leitsatz

Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, in dem zur Kennzeichnung der angeblich gegenüber dem FA bestehenden Forderung des Vollstreckungsschuldners außer dessen Steuernummer nur angegeben ist "Erstattungsanspruch für das Jahr 1980 und 1981 ", genügt nicht den Anforderungen an die hinreichend bestimmte Bezeichnung des Anspruchs; der Vollstreckungsgläubiger kann dementsprechend nicht die Auskehrung von Umsatzsteuerüberschüssen des Vollstreckungsschuldners verlangen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 35
BFH/NV 1989 S. 36 Nr. 8
WAAAA-93181

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BFH, Urteil v. 01.06.1989 - V R 1/84

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