Doppelte Haushaltsführung bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ab Aufnahme des gemeinsamen Kindes in die gemeinschaftliche Wohnung
Leitsatz
Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, bei der ein Partner am Wohnort und der andere Partner auswärts beschäftigt ist, kann im Hinblick auf den in Art. 6 Abs. 1 GG garantierten Schutz der Familie ein Familienhaushalt und damit eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung ab dem Zeitpunkt zu bejahen sein, in dem ein gemeinsames Kind geboren wird, das in die gemeinschaftliche Wohnung aufgenommen wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 312 BFH/NV 1990 S. 19 Nr. 3 CAAAA-93166
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