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BFH Urteil v. - IV R 29/89 BStBl 1990 II S. 272

Gesetze: AO 1977 § 33 Abs. 1AO 1977 § 34AO 1977 § 45 Abs. 1 Satz 1AO 1977 § 79 Abs. 1 Nr. 3AO 1977 § 183 Abs. 1AO 1977 § 193 Abs. 1AO 1977 § 197 Abs. 1 Satz 2

- Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung bei der Prüfung einer GbR - Zur Ausübung des Auswahlermessens bei Betrieben, die nicht der Anschlußprüfung unterliegen

Leitsatz

Soll bei einer GbR eine Außenprüfung durchgeführt werden, muß die Prüfungsanordnung an die Gesellschaft gerichtet und dieser, nicht den Gesellschaftern, bekanntgegeben werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 272
BFH/NV 1990 S. 17 Nr. 3
EAAAA-93148

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BFH, Urteil v. 16.11.1989 - IV R 29/89

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