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BFH Urteil v. - I R 187/85 BStBl 1990 II S. 242

Gesetze: KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6KStG § 4

1. Zusammenfassung von Versorgungs- und Verkehrsbetrieben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - 2. Eine Tiefgarage ist ein dem öffentlichen Verkehr dienender Betrieb i. S. des § 4 Abs. 3 KStG

Leitsatz

1. Versorgungs- und Verkehrsbetriebe einer juristischen Person des öffentlichen Rechts können für Zwecke der Besteuerung auch dann zusammengefaßt werden, wenn sie nicht eng wechselseitig technisch-wirtschaftlich verflochten sind.

2. Eine von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts betriebene öffentliche Tiefgarage ist ein dem öffentlichen Verkehr dienender Betrieb i.S. des § 4 Abs. 3 KStG 1977.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 242
BFH/NV 1990 S. 21 Nr. 3
LAAAA-93137

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BFH, Urteil v. 08.11.1989 - I R 187/85

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