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BFH Urteil v. - II R 11/87 BStBl 1990 II S. 150

Gesetze: BewG (1965) §§ 95, 103, 109

Zum Schuldabzug für drohende Verluste aus schwebenden Verträgen, jedoch kein Verlust aus Absetzungen für Abnutzungen für ein Wirtschaftsgut, das bewertungsrechtlich mit dem Restwert erfaßt ist

Leitsatz

1. Ein Schuldabzug für drohende Verluste aus schwebenden Verträgen (hier: Chartervertrag) ist bei der Ermittlung des Einheitswerts des Betriebsvermögens (des Vercharterers) möglich.

2. Ein Verlust kann jedoch bewertungsrechtlich nicht dadurch entstehen, daß Absetzungen für Abnutzungen auf ein Wirtschaftsgut (hier: Schiff) als Aufwendungen angesetzt werden, das bewertungsrechtlich mit dem Restwert (Abschn. 52 Abs. 3 VStR 1980) erfaßt ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 150
BFH/NV 1990 S. 9 Nr. 2
BAAAA-93094

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BFH, Urteil v. 06.12.1989 - II R 11/87

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