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BFH Urteil v. - VI R 27/88 BStBl 1990 II S. 123

Gesetze: EStG 1981, 1984 EStG 1981EStG 1981, 1984 1984 § 3 Nr. 12 Satz 2EStG 1981, 1984 § 3c

Die steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung für Stadtdirektoren in Niedersachsen gilt die mit dem Amt verbundenen, besonderen Aufwendungen ab. Andere Aufwendungen können daneben ohne Anrechnung der Entschädigung als Werbungskosten geltend gemacht werden

Leitsatz

Einem Stadtdirektor in Niedersachsen, der eine nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung erhält, die nach der Auslegung durch das FG die mit dem Amt verbundenen, besonderen Aufwendungen ersetzen soll, können andere beruflich veranlaßte Aufwendungen, wie z.B. Fahrtkosten, als Werbungskosten anerkannt werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 123
BFH/NV 1989 S. 46 Nr. 11
IAAAA-93083

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BFH, Urteil v. 09.06.1989 - VI R 27/88

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