1. Zu den Voraussetzungen für die Auflösung eines einheitlich gewährten Kredits in einzelne Kreditgeschäfte 2. Zur Hinzurechnung des Mindestbestandes eines Kontokorrentkredits als Dauerschuld
Leitsatz
1. Ein einheitlich gewährter Kredit kann in einzelne, steuerlich für sich zu beurteilende Kreditgeschäfte aufgelöst werden, wenn ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Kreditgewährungen, den einzelnen Warengeschäften und deren Abwicklung festgestellt werden kann.
2. Die Hinzurechnung eines Mindestbestandes aufgrund eines Kontokorrentkreditverhältnisses als Dauerschuld kann nicht deshalb unterbleiben, weil Teilkredite vorzeitig - etwa aus dem Erlös anderer Waren - getilgt werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 1081 BFH/NV 1990 S. 85 Nr. 11 EAAAA-93067
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