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BFH Urteil v. - IX R 5/86 BStBl 1990 II S. 1030

Gesetze: EStG 1981 §§ 7 Abs. 4, 7b, 9 Abs. 1, 21 Abs. 2

Kein Werbungskostenabzug bei Leerstehen einer Wohnung infolge fehlender Nutzungsabsicht

Leitsatz

Läßt der Eigentümer eines Zweifamilienhauses, in dem er eine Wohnung selbst nutzt, die andere bezugsfertige Wohnung jahrelang in der Absicht leerstehen, sie für unabsehbare Zeit weder zu vermieten noch selbst zu nutzen, so sind seine auf diese andere Wohnung entfallenden Aufwendungen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1030
BFH/NV 1990 S. 84 Nr. 11
XAAAA-93039

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BFH, Urteil v. 19.09.1990 - IX R 5/86

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