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BFH Urteil v. - VII R 7/88 BStBl 1990 II S. 1007

Gesetze: AO 1977 § 227AO 1977 § 240 Abs. 1 und 3

- Keine Billigkeitsgründe für den Erlaß von Säumniszuschlägen nach laufender Ausnutzung der Schonfrist gem. § 240 Abs. 3 AO - Zum Begriff "pünktlicher Steuerzahler"

Leitsatz

Ein Steuerschuldner, der seine Branntweinsteuern laufend unter Ausnutzung der Schonfrist des § 240 Abs. 3 AO 1977 zahlt oder aufschieben läßt, ist kein pünktlicher Steuerzahler. Das HZA handelt nicht ermessensfehlerhaft, wenn es einen Antrag eines solchen Schuldners auf Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen ablehnt, auch wenn dieser erstmals die Schonfrist versäumt und für diese Säumnis Entschuldigungsgründe vorgetragen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1007
QAAAA-93024

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BFH, Urteil v. 15.05.1990 - VII R 7/88

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