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BFH Urteil v. - III R 97/86 BStBl 1989 II S. 969

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 6a

Betriebliche Veranlassung einer dem Arbeitnehmer-Ehegatten erteilten Pensionszusage

Leitsatz

1. Weder die neuere Rechtsprechung des BVerfG noch das (BFHE 148, 37, BStBl II 1987, 205) stehen der Zulässigkeit eines Fremdvergleichs zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung einer Pensionszusage an den Arbeitnehmer-Ehegatten entgegen.

2. Wird einem 36jährigen Arbeitnehmer-Ehegatten eine dienstzeitunabhängige Invaliditätsrente in Höhe von 75 v. H. der Aktivbezüge zugesagt, so ist die Pensionszusage nicht betrieblich veranlaßt.

3. Gilt die Pensionszusage insoweit als betrieblich veranlaßt, als sie an die Stelle einer fehlenden Anwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung getreten ist, so können fiktive Arbeitgeberbeiträge in der Zeit zwischen dem Beginn des steuerlich anerkannten Arbeitsverhältnisses und der Erteilung der Pensionszusage nicht berücksichtigt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 969
BFH/NV 1989 S. 46 Nr. 11
NAAAA-93012

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BFH, Urteil v. 14.07.1989 - III R 97/86

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