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BFH 17.07.1991 X R 6/91
Einkommensteuer; | Abfluß von Werbungskosten bei Spekulationsgeschäften (§ 23 Abs.4 EStG)
Die durch ein Spekulationsgeschäft veranlaßten WK sind nach § 23 Abs.4 EStG - abweichend vom Abflußprinzip des § 11 Abs.2 EStG - in dem Kj zu berücksichtigen, in dem der Veräußerungserlös zufließt ().