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BFH Urteil v. - I R 152/84 BStBl 1989 II S. 668

Gesetze: KStG 1968 § 7a

Zum Begriff der wirtschaftlichen Eingliederung bei Organschaft

Leitsatz

1. Die Rechtsfolge des § 7a KStG 1968 setzt eine wirtschaftliche Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers als selbständiges Tatbestandsmerkmal voraus. Das Merkmal kann nicht im Sinne einer Leerformel interpretiert werden.

2. Nach der gewöhnlichen Bedeutung des Wortes ist unter der wirtschaftlichen Eingliederung eine wirtschaftliche Zweckabhängigkeit des beherrschten Unternehmens von dem herrschenden zu verstehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 668
BFH/NV 1989 S. 35 Nr. 8
DAAAA-92924

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BFH, Urteil v. 26.04.1989 - I R 152/84

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