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BFH Urteil v. - III R 36/85 BStBl 1989 II S. 664

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 5GewStG § 5 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2GewStG a. F. § 10 Abs. 3GewStG a. F. § 11 Abs. 6AO 1977 § 184 Abs. 1 Satz 2

1. Ende der Gewerbesteuerpflicht bei Einbringung des Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft - 2. Zeitanteilige Zurechnung und getrennte Festsetzung des Steuermeßbetrags auch bei Fortbestehen der sachlichen Steuerpflicht

Leitsatz

1. Im Zeitpunkt der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers auch dann, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist.

2. Findet der Rechtsformwechsel während des Erhebungszeitraums (Kalenderjahres) statt, so ist der für den gesamten Erhebungszeitraum ermittelte Steuermeßbetrag nach dem Gewerbeertrag selbst für den Fall dem jeweiligen Steuerschuldner zeitanteilig zuzurechnen und getrennt festzusetzen, daß die sachliche Steuerpflicht unverändert fortbesteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 664
BFH/NV 1989 S. 34 Nr. 8
TAAAA-92923

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BFH, Urteil v. 17.02.1989 - III R 36/85

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