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BFH Urteil v. - IV R 153/86 BStBl 1989 II S. 557

Gesetze: EStG §§ 4, 5, 16

Uneinbringliche Vorauszahlung des Betriebserwerbers an Bevollmächtigten des Veräußerers gehört nicht zum Veräußerungsgewinn

Leitsatz

Zahlt der Betriebserwerber den vereinbarten Kaufpreis vor Übergabe des Betriebs mit befreiender Wirkung an eine vom Veräußerer bevollmächtigte Person, so sind bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns die Vermögensverhältnisse des Bevollmächtigten zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 557
BFH/NV 1989 S. 28 Nr. 7
JAAAA-92880

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BFH, Urteil v. 16.03.1989 - IV R 153/86

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