1. Ab dem Erhebungszeitraum 1980 ist die Vergünstigung des § 13 Abs. 3 GewStG nicht mehr zeitanteilig zu gewähren (Änderung der Rechtslage).
2. Die Einschränkung der Änderungsbefugnis gemäß § 176 Abs. 2 AO 1977 ist auch bei der Aufhebung oder Änderung von Bescheiden zu beachten, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO 1977) stehen.
§ 176 Abs. 2 AO 1977 bezieht sich nicht nur auf Fälle, in denen ein oberster Gerichtshof des Bundes eine allgemeine Verwaltungsvorschrift ausdrücklich als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet, sondern auch auf solche Entscheidungen, in denen dies sinngemäß zum Ausdruck kommt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 50 BFH/NV 1988 S. 117 Nr. 2 DAAAA-92843
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