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BFH Urteil v. - IV R 252/84 BStBl 1989 II S. 312

Gesetze: AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 a

Die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte erstreckt sich auch dann auf ein volles Wirtschaftsjahr, wenn ein Gesellschafter während des Wirtschaftsjahres aus einer mehrgliedrigen GbR ausscheidet

Leitsatz

Die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO 1977) erstreckt sich grundsätzlich auf ein volles Wirtschaftsjahr. Das gilt auch für den Fall, daß ein Gesellschafter während des Wirtschaftsjahres aus einer mehrgliedrigen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ausscheidet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 312
BFH/NV 1989 S. 13 Nr. 4
OAAAA-92793

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BFH, Urteil v. 24.11.1988 - IV R 252/84

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