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BFH Urteil v. - VI R 199/84 BStBl 1989 II S. 296

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4

1. Der gesetzliche Kilometer-Pauschbetrag gilt nicht für Fahrten mit dem eigenen Kraftfahrzeug zwischen mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten - 2. Ansatz des halben Pauschbetrags bei Hin- und Rückfahrt zwischen unterschiedlichen Wohnungen und unterschiedlichen Arbeitsstätten

Leitsatz

1. Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten bei nur einem Dienstverhältnis unterliegen nicht der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG.

2. Aufwendungen für die Rückfahrt von einer regelmäßigen Arbeitsstätte unmittelbar zu einer Wohnung i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG sind auch dann nur mit dem halben Pauschsatz des § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu berücksichtigen, wenn die Hinfahrt von einer anderen Wohnung aus und/oder zu einer anderen regelmäßigen Arbeitsstätte erfolgt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 296
BFH/NV 1989 S. 11 Nr. 3
KAAAA-92790

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BFH, Urteil v. 09.12.1988 - VI R 199/84

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