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BFH Urteil v. - I R 147/83 BStBl 1989 II S. 271

Gesetze: EStG 1965 § 17 Abs. 1 und 2EStG 1965 § 49 Abs. 1 Nr. 2

Eine verdeckte Einlage ist mangels Entgelt keine Veräußerung i.S. des § 17 Abs. 1 EStG

Leitsatz

1. Veräußerung i.S. des § 17 Abs. 1 EStG ist die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einer wesentlichen Beteiligung auf einen anderen Rechtsträger gegen Entgelt.

2. Wesentliches Merkmal einer verdeckten Einlage ist, daß ihr keine Gegenleistung der Gesellschaft gegenübersteht. Die verdeckte Einlage ist deshalb keine Veräußerung i.S. des § 17 Abs. 1 EStG (Abweichung von: , BFHE 130, 378, BStBl II 1980, 494).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 271
BFH/NV 1989 S. 6 Nr. 2
FAAAA-92783

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BFH, Urteil v. 27.07.1988 - I R 147/83

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