1. Zur Teilwertvermutung bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts - 2. Verzicht auf Aufwendungsersatz nach § 951 BGB als Schenkung oder Nutzungsentgelt
Leitsatz
1. Zur Widerlegung der Vermutung, daß der Teilwert eines Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs den Anschaffungskosten entspricht.
2. Hat ein Steuerpflichtiger bei Errichtung eines Bauwerkes auf dem ihm und seiner Ehefrau je zur Hälfte gehörenden Grund und Boden alle Herstellungskosten übernommen und auf den Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 951 BGB schon bei der Errichtung verzichtet, so kann darin eine Schenkung an die Ehefrau oder die Vereinbarung eines Nutzungsentgelts liegen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 269 BFH/NV 1988 S. 1 Nr. 9 VAAAA-92782
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