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BFH Urteil v. - VIII R 296/82 BStBl 1988 II S. 886

Gesetze: AktG 1965 § 152 Abs. 7HGB § 249 Abs. 1EStG § 4 Abs. 1 Satz 1EStG § 5 Abs. 1UmwStG 1969 § 22 Abs. 2UmwStG 1977 § 24 Abs. 2

1. Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung - 2. Bilanzzusammenhang auch bei Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft

Leitsatz

1. Für künftige Verpflichtungen zur Lohnfortzahlung im Falle der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (§§ 1 und 2 LFZG) sind regelmäßig keine Rückstellungen wegen drohender Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden.

2. Die Grundsätze des Bilanzenzusammenhangs gelten auch für eine Personengesellschaft, die das eingebrachte Betriebsvermögen nach § 22 Abs. 2 UmwStG 1969 (= § 24 Abs. 2 UmwStG 1977) mit dem Buchwert in ihrer Bilanz angesetzt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 886
BFH/NV 1988 S. 1 Nr. 9
FAAAA-92689

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BFH, Urteil v. 07.06.1988 - VIII R 296/82

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