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BFH Urteil v. - IV R 95/86 BStBl 1988 II S. 581

Gesetze: EStG 1977 § 4 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2

Nachweis von Bewirtungskosten erfordert grundsätzlich die Angabe aller an der Bewirtung teilnehmenden Personen

Leitsatz

Zum Nachweis von Bewirtungsaufwendungen sind grundsätzlich alle am Bewirtungsvorgang teilnehmenden Personen in dem nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 EStG vorgeschriebenen Vordruck zu benennen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn dem Steuerpflichtigen nicht zugemutet werden kann, die Namen der bewirteten Personen festzustellen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 581
WAAAA-92598

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 25.02.1988 - IV R 95/86

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