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BFH Urteil v. - IV R 41/85 BStBl 1988 II S. 266

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3EStG § 4 Abs. 3EStG § 8EStG § 22 Nr. 4

1. Tätigkeit als Bürgermeister einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen ist "sonstige selbständige Arbeit" i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG - 2. Zur Besteuerung der Vorteile eines Dienstwagens bei Verwendung zur Ausübung eines Bundestagsmandats

Leitsatz

1. Wird dem Oberbürgermeister einer Stadt in Nordrhein-Westfalen von der Gemeinde ein Dienstwagen auch zur Ausübung seines Bundestagsmandats zur Verfügung gestellt, so ist dieser Vorteil bei den Einkünften aus der Oberbürgermeistertätigkeit als Betriebseinnahme zu erfassen.

2. Der dem Vorteil entsprechende Betrag kann nicht bei den Einkünften aus der Abgeordnetentätigkeit als Werbungskosten abgezogen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 266
KAAAA-92511

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BFH, Urteil v. 03.12.1987 - IV R 41/85

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