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BFH Urteil v. - IV R 66/86 BStBl 1988 II S. 260

Gesetze: EStG 1977 § 14 Abs. 1EStG 1977 § 21 Abs. 3EStG 1969 § 4 Abs. 1EStDV 1977 § 7 Abs. 1FGO § 118 Abs. 2

Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes durch den Rechtsnachfolger erfordert eine zweifelsfreie und unmißverständliche Erklärung

Leitsatz

1. Bleiben die wesentlichen Grundlagen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erhalten, so stellt auch die parzellenweise Verpachtung der bisher selbst bewirtschafteten Ländereien jedenfalls dann keine Betriebsaufgabe dar, wenn der Steuerpflichtige ausdrücklich erklärt, er gebe den Betrieb nicht auf, weil ihn der Sohn später als Hoferbe wiederaufnehmen solle.

2. Vertritt der Sohn als Rechtsnachfolger später dem FA gegenüber die Auffassung, die parzellenweise Verpachtung der übernommenen Ländereien durch den Vater habe bei diesem zu einer Zwangsaufgabe des Betriebes geführt, und ordnet er deshalb die erzielten Verluste den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu, so ist darin keine zweifelsfreie und unmißverständliche Erklärung des Inhalts zu sehen, er selbst gebe den übernommenen verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb auf.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:










Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





























Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 260
DAAAA-92509

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 15.10.1987 - IV R 66/86

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