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BFH Urteil v. - II R 178/85 BStBl 1988 II S. 174

Gesetze: AO 1977 § 169 Abs. 1AO 1977 §§ 172 ff.AO 1977 § 181 Abs. 1BewG §§ 19, 75

Änderung der bei der Einheitswertfeststellung getroffenen Artfeststellung wegen neuer Tatsachen zulässig

Leitsatz

1. Die Änderung der bei der Einheitswertfeststellung getroffenen Artfeststellung (§ 19 Abs. 3 BewG) nach § 181 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 173 Abs. 1 AO 1977 ist zulässig.

2. Nimmt das FA vor Amts wegen gegen den Willen des Steuerpflichtigen eine Änderung vor, so indiziert dies unwiderlegbar, daß es die Voraussetzungen von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 (Änderung zuungunsten des Steuerpflichtigen) für gegeben hält. Begehrt der Steuerpflichtige die Änderung, so indiziert dies unwiderlegbar, daß die Voraussetzungen von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 (Änderung zugunsten) vorliegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 174
FAAAA-92488

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BFH, Urteil v. 16.09.1987 - II R 178/85

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