Zur Frage, wann bei einem als "reine" Agentur formulierten Vermittlungsauftrag ein Eigengeschäft vorliegen kann. Die Besteuerung dieses Eigengeschäftes verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 oder Art. 12 Abs. 1 GG
Leitsatz
Werden Gebrauchtwagen unter Verwendung der den Erlassen des IV A/2 - S 7110 - 4/67 (UStKart § 3 S 7110 Karte 1), und vom IV A/2 - S 7110 - 8/69 (UStKart § 3 S 7110 Karte 3) als Anlage beigefügten Musterverträge ("Auftrag zur Vermittlung eines Kraftfahrzeug-Verkaufs", "Kaufvertrag für Agenturen") verkauft, so liegt - vom Fall der Inzahlungnahme abgesehen - kein Eigengeschäft des Vermittlers vor, wenn dieser dem Gebrauchtwagenverkäufer die Höhe des über den vereinbarten Mindestverkaufspreis hinaus erzielten Erlöses nicht mitteilt (Anschluß an Urteil des Senats vom X R 13/81, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 1017 BFH/NV 1988 S. 3 Nr. 11 BFH/NV 1989 S. 238 Nr. 4 ZAAAA-92464
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