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BFH Urteil v. - I R 301/83 BStBl 1987 II S. 816

Leitsatz

1. Ist eine natürliche Person Komplementär bei mehreren KG, die ihrerseits Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, so kann die Tätigkeit als Komplementär nicht als selbständiger Gewerbebetrieb i.S. des § 1 GewStDV beurteilt werden, wenn sie ausschließlich aus dem Handeln als Organ der KG besteht.

2. Erläßt ein FA sowohl den Gewerbesteuermeßbescheid als auch den Gewerbesteuerbescheid, so muß der Steuerpflichtige den Gewerbesteuermeßbescheid anfechten, wenn er Einwendungen zur Höhe des Gewerbeertrags geltend machen will.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 816
MAAAA-92438

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BFH, Urteil v. 10.06.1987 - I R 301/83

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