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BFH Urteil v. - IV R 222/84 BStBl 1987 II S. 553

Gesetze: EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

1. Schein-KG als gewerblich geprägte Personengesellschaft - 2. Zur steurlichen Behandlung von sondervergütungen eines Gesellschafters, die in der Gesellschaftsbilanz zu aktivieren und zinslos gestundet sind

Leitsatz

1. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1986 ist auch auf eine sog. Schein-KG anzuwenden.

2. Sondervergütungen i.S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG erhöhen den Gewinn des Gesellschafters auch dann, wenn sie in der Gesellschaftsbilanz zu aktivieren sind (Anschluß an , BFHE 128, 505, BStBl II 1979, 763).

3. Wird eine vereinbarte Geldleistung von vornherein auf geraume Zeit gestundet, sind in der Schuldsumme in der Regel Zinsen enthalten. Eine Teilwertabschreibung auf die Forderung kommt deswegen nicht in Betracht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 553
QAAAA-92373

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 11.12.1986 - IV R 222/84

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