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BFH Urteil v. - I R 38/83 BStBl 1987 II S. 377

Gesetze: EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4

Auslegung des Verwertungstatbestandes - abweichend von Abschn. 92 Abs. 2 Satz 2 LStR - (hier: Kapitän eines in Hamburg bereederten Schiffes unter Singapur-Flagge; Anwendung DBA-Singapur)

Leitsatz

1. Unter Verwerten i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist der Vorgang zu verstehen, durch den der Arbeitnehmer das Ergebnis seiner nichtselbständigen Arbeit seinem Arbeitgeber zuführt.

2. Unter Verwerten i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG kann nur ein Nutzbarmachen gemeint sein, das an einem Ort geschieht, der von dem der Ausübung verschieden sein kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 377
OAAAA-92339

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Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 12.11.1986 - I R 38/83

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