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BFH Urteil v. - I R 95/84 BStBl 1988 II S. 663

Gesetze: EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. aAO 1977 § 12AO 1977 § 39 Abs. 2AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 a und Abs. 5

Gewinnanteil aus einer ausländischen Betriebsstätte einer inländischen Personengesellschaft für einen im Inland beschränkt steuerpflichtigen Mitunternehmer nicht steuerbar

Leitsatz

1. Der Gewinnanteil, der von dem Gewinn einer inländischen Personengesellschaft aus einer ausländischen Betriebsstätte auf einen nur beschränkt steuerpflichtigen Mitunternehmer entfällt, ist in der Bundesrepublik nicht steuerbar.

2. Der gemäß Nr. 1 nicht steuerbare Teil des Gewinnanteils des nur beschränkt steuerpflichtigen Mitunternehmers darf weder als Gewinn der Personengesellschaft gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 noch als steuerfreier Gewinnanteil gemäß § 180 Abs. 5 AO 1977 gesondert festgestellt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 663
TAAAA-92628

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Nutzungsdauer:
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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 24.02.1988 - I R 95/84

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