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BFH Urteil v. - VI B 93/86 BStBl 1987 II S. 37

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3EStG 1980 bis 1983 § 8 Abs. 2EStG 1980 bis 1983 § 19 Abs. 1 Nr. 1

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob, in welchem Umfang und mit welchem Wert die Kosten eines Mittagessens anläßlich eines vom Arbeitgeber organisierten Arbeitnehmerjubiläums dem Jubilar als Arbeitslohn zuzurechnen sind

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft i. S. des § 69 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 FGO, ob die Kosten eines Mittagessens, die der Arbeitgeber im Rahmen einer von ihm organisierten Feier des Dienstjubiläums eines Arbeitnehmers trägt, dem Jubilar als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn zuzurechnen sind. Im Streitfall hatte der Arbeitgeber zu solchen Feiern, an denen ca. 10 Personen teilnahmen, von denen der Jubilar vier auswählen durfte, außerhalb des Betriebes eingeladen, weil er aufgrund einer Betriebsvereinbarung mit dem Konzernbetriebsrat die Durchführung von Feiern aller Art im Betrieb grundsätzlich untersagt hatte.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 37
KAAAA-92336

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BFH, Urteil v. 16.09.1986 - VI B 93/86

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