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BFH Urteil v. - V R 18/80 BStBl 1987 II S. 280

Gesetze: UStG 1967 § 15

Maßgebend für die Vorsteueraufteilung ist die tatsächliche Verwendung des bezogenen Gegenstands

Leitsatz

Die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen gemäß § 15 Abs. 3 bis 5 i.V.m. § 15 Abs. 2 UStG 1967 richtet sich allein nach der Verwendung des Leistungsgegenstands, nicht aber nach dem Anlaß, aus dem der Unternehmer die Leistung bezogen hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 280
UAAAA-92311

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 18.12.1986 - V R 18/80

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