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BFH Urteil v. - II R 190/81 BStBl 1987 II S. 175

Gesetze: BewG 1965 § 5BewG 1965 § 92ErbStG 1974 § 25

Zur Bewertung eines Erbbauzinsanspruches und zur Behandlung einer Erbbauzinsverpflichtung als Nachlaßverbindlichkeit

Leitsatz

1. Auch im bürgerlich-rechtlich geprägten Erbschaftsteuerrecht ist der Erbbauzinsanspruch gemäß § 92 Abs. 5 BewG 1965 gesondert zu bewerten, obwohl er Bestandteil des Grundstückes ist.

2. Ein zeitlich begrenzter Erbbauzinsanspruch, der auch durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung enden kann, ist nach § 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BewG 1965 zu bewerten. § 5 Abs. 1 Satz 2 BewG 1965 ist nicht anwendbar.

3. Eine mögliche Belastung der künftigen Erbbauzinszahlungen mit Einkommensteuer hat auf die Bewertung des Erbbauzinsanspruches keinen Einfluß.

4. § 25 ErbStG 1974 ist seinem Sinn und Zweck nach nur auf den Erwerb von Vermögen anwendbar, das durch die Nutzung in seiner Substanz erhalten bleibt. Die Vorschrift erfaßt nicht einen zeitlich begrenzten und daher in seinem Wert allmählich abnehmenden Erbbauzinsanspruch.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 175
LAAAA-92285

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BFH, Urteil v. 26.11.1986 - II R 190/81

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