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BFH Urteil v. - VI R 9/80 BStBl 1986 II S. 768

Gesetze: EStG 1975 §§ 38, 42 dLStDV § 1 Abs. 2

Keine Haftung des Organträgers für Lohnsteuer der Arbeitnehmer einer Tochtergesellschaft, auch wenn er selbst Leistungen an die Arbeitnehmer erbracht hat

Leitsatz

Ein Organträger darf für Lohnsteuerschulden der Arbeitnehmer einer Tochtergesellschaft im Lohnsteuerhaftungsverfahren grundsätzlich auch dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn er selbst diesen Arbeitnehmern Leistungen erbracht hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 768
EAAAA-92231

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BFH, Urteil v. 21.02.1986 - VI R 9/80

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