Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I R 297/82 BStBl 1986 II S. 415

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Dauerschuld behält ihren Charakter bis zu ihrem Erlöschen; dies gilt auch, wenn ausreichend liquide Mittel zur Tilgung vorhanden sind

Leitsatz

1. Eine Schuld, die einmal den Charakter einer Dauerschuld hat, fällt bis zu ihrem Erlöschen unter § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG.

2. Verbindlichkeiten sind auch dann als Dauerschulden zu behandeln, wenn zu ihrer Tilgung ausreichende liquide Mittel in dem Betrieb vorhanden sind.

3. Die Behandlung von Stillhalteschulden wie eine laufende Schuld gemäß Abschn. 47 Abs. 11 GewStR beruht auf sachlichen Billigkeitserwägungen, die seit dem Inkrafttreten der AO 1977 im Anfechtungsverfahren gegen den Gewerbesteuermeßbescheid nicht mehr berücksichtigt werden können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 415
QAAAA-92172

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 06.11.1985 - I R 297/82

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen