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BFH Urteil v. - VIII R 71/81 BStBl 1986 II S. 327

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1EStG § 7 Abs. 4EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7EStG § 12EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2

Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Nutzungsrechts an einem Grundstück und eines Mietvertrags zwischen dem Nutzungsberechtigten und dem Eigentümer nach Übertragung des Grundstücks

Leitsatz

1. Übertragen Eltern ein Grundstück unter Vorbehalt eines obligatorischen Nutzungsrechts bürgerlich-rechtlich wirksam auf ihre Kinder und vermieten sie anschließend das Grundstück aufgrund des vorbehaltenen Nutzungsrechts an ihre Kinder, so sind das Nutzungsrecht und das Mietverhältnis grundsätzlich auch steuerrechtlich anzuerkennen.

2. Bewohnt jemand, der sein Mehrfamilienhaus unter dem Vorbehalt eines obligatorischen Nutzungsrechts veräußert hat, eine Wohnung in diesem Mehrfamilienhaus selbst, so ist ihm der Nutzungswert der Wohnung nach § 21 Abs. 2 2. Alternative EStG zuzurechnen. Der obligatorisch Nutzungsberechtigte ist nicht befugt, die AfA von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend zu machen.

3. Ist der Nutzungswert einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus nach den Grundsätzen des (BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366) dem Nutzenden zuzurechnen, so ist der Eigentümer des Mehrfamilienhauses hinsichtlich der unentgeltlich überlassenen Wohnung nicht zur Inanspruchnahme der AfA und anderer Werbungskosten befugt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 327
WAAAA-92157

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 30.07.1985 - VIII R 71/81

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