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BFH Urteil v. - VIII R 306/81 BStBl 1986 II S. 252

Gesetze: EStG 1971 § 20 Abs. 1 Nr. 4EStG 1971 § 21 Abs. 1 Nr. 1EStG 1971 § 22 Nr. 3EStG 1971 § 24 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 3EStG 1971 § 34 Abs. 2 Nr. 3

Einkommensteuerrechtliche Behandlung einer Entschädigung für eine faktische Bausperre einschl. Zinsen

Leitsatz

1. Die Entschädigung für eine faktische Bausperre unterliegt auch dann nicht der Einkommensteuer, wenn sie anhand eines gedachten Erbbauzinses errechnet worden ist.

2. Die Zinsen für die verspätete Auszahlung einer solchen Entschädigung sind Einnahmen aus Kapitalvermögen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 252
FAAAA-92141

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BFH, Urteil v. 12.09.1985 - VIII R 306/81

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