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BFH Urteil v. - VI R 199/80 BStBl 1985 II S. 57

Gesetze: EStG § 3 bGG Art. 6 Abs. 4MuSchG §§ 8 und 11

In den Mutterschutzlohn eingeflossene Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht nach § 3b EStG steuerfrei

Leitsatz

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die in dem nach § 11 MuSchG gezahlten Mutterschutzlohn enthalten sind, sind nicht nach § 3b EStG steuerfrei.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 57
QAAAA-92078

Preis:
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BFH, Urteil v. 26.10.1984 - VI R 199/80

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