Zu den Voraussetzungen einer klaren, eindeutigen und im voraus getroffenen Regelung bei Leistungen einer Kapitalgesellschaft an beherrschende Gesellschafter für die Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung
Leitsatz
Die Bemessung von Sondervergütungen für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH muß bei Meidung einer verdeckten Gewinnausschüttung im voraus so geregelt sein, daß allein durch Rechenvorgänge die Höhe der Vergütung ermittelt werden kann, ohne daß es noch der Ausübung irgendwelcher Ermessensakte seitens der Geschäftsführung oder Gesellschafterversammlung bedarf.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1985 II Seite 345 BAAAA-92044
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