1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes jedenfalls in bestimmten Fällen zulässig (Einzelfeststellung unmöglich)
Leitsatz
1. Eine Erhöhung des sog. Essensfreibetrags von 1,50 DM je arbeitstäglicher Mahlzeit im Betrieb kommt nicht in Betracht.
2. Im Lohnsteuerhaftungsverfahren darf die vom Arbeitgeber nachzufordernde Lohnsteuer jedenfalls dann unter Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes ermittelt werden, wenn das FA aufgrund einer fehlerhaften Unterlassung des Arbeitgebers nicht in der Lage ist, die Namen der Arbeitnehmer, die einen lohnsteuerpflichtigen Vorteil erlangt haben, und den von den einzelnen Arbeitnehmern jeweils erlangten geldwerten Vorteil festzustellen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1985 II Seite 164 FAAAA-92008
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