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BFH Urteil v. - VI R 223/80 BStBl 1984 II S. 569

Gesetze: EStG 1975 ff. § 40 a Abs. 1 und 2

Zur Frage der Bindung einer Pauschalierung nach § 40 a Abs. 2 EStG für das Pauschalierungsverfahren nach § 40 a Abs. 1 und 2

Leitsatz

Macht ein Arbeitgeber von der Pauschalierung nach § 40a Abs. 2 EStG in der irrigen Auffassung Gebrauch, die Voraussetzungen dieser Vorschrift seien gegeben, so tritt hierdurch nicht auch eine Bindung für das Pauschalierungsverfahren nach § 40a Abs. 1 EStG ein. Der Arbeitgeber muß sich eindeutig erklären, ob in der von ihm vorgenommenen Pauschalierung nach § 40a Abs. 2 EStG zugleich auch die Bereitschaft liegt, Schuldner einer pauschalen Lohnsteuer nach § 40a Abs. 1 EStG zu sein, falls die Voraussetzungen des § 40a Abs. 2 EStG nicht erfüllt sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 569
LAAAA-91958

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BFH, Urteil v. 25.05.1984 - VI R 223/80

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