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BFH Urteil v. - IV R 14/83 BStBl 1984 II S. 431

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2GewStG § 8 Nr. 2

Ertragsteuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen, die eine Personengesellschaft an die Witwe eines verstorbenen Gesellschafters aufgrund des Gesellschaftsvertrags zahlt

Leitsatz

1. Versorgungsleistungen, die eine Personengesellschaft an die Witwe eines verstorbenen Gesellschafters aufgrund des Gesellschaftsvertrags als Vergütung für die Tätigkeit dieses Gesellschafters als Geschäftsführer zahlt, sind bei der Ermittlung des Gesamtgewinns der Personengesellschaft als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Witwe nicht Gesellschafterin (Mitunternehmerin) ist; § 15 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG ist auf diese Versorgungsleistungen nicht anwendbar, weil diese zwar Vergütungen für eine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft sind, aber nicht von einem Gesellschafter (Mitunternehmer) bezogen werden.

2. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags sind diese Versorgungsleistungen dem Gewinn der Personengesellschaft nicht gemäß § 8 Nr. 2 GewStG hinzuzurechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 431
VAAAA-91933

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 24.11.1983 - IV R 14/83

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