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BFH Urteil v. - VIII R 28/79 BStBl 1984 II S. 290

Gesetze: AO 1977 § 155 Abs. 2AO 1977 § 162 Abs. 3AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2aAO 1977 § 180 Abs. 3, zweite AlternativeFGO § 74

Im Verfahren über die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids darf nicht endgültig über Fragen entschieden werden, deren abschließende Prüfung dem Verfahren über einen Grundlagenbescheid vorbehalten ist; zur Aussetzung des Klageverfahrens gem. § 74 FGO

Leitsatz

1. Nimmt das Wohnsitz-FA seine Zuständigkeit zur Entscheidung einer in das gesonderte Feststellungsverfahren gehörenden Frage in Anspruch und meint es dabei zu Unrecht, eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlage sei nicht erforderlich, so ist bei einem Streit über die Besteuerungsgrundlage nicht in dem anhängigen Verfahren über den Steuerbescheid, sondern in einem Verfahren zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlage zu entscheiden.

2. Bei einem Streit über die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids (Nr. 1) muß das FG das Klageverfahren gemäß § 74 FGO aussetzen, um den Ausgang eines Verfahrens der gesonderten Feststellung abzuwarten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 290
CAAAA-91909

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BFH, Urteil v. 26.07.1983 - VIII R 28/79

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