Kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten und keine Rückstellung wegen Übernahme einer Baulast gegen Einmalvergütung
Leitsatz
1. Das einmalige Entgelt, das der Eigentümer eines gewerblich genutzten Grundstücks für die Übernahme einer Baulast i.S. von § 106 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (GVBl Schleswig-Holstein 1967, 51) erhalten hat, darf nicht als passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden.
2. Eine Rückstellung für die sich aus der Übernahme der Baulast ergebende öffentlich-rechtliche Verpflichtung ist nicht zulässig.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1983 II Seite 572 BAAAA-91850
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